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Welche Entgeltregelungen gibt es bei Auslandsüberweisungen?

Bei nicht SEPA-fähigen Überweisungen, also Auslandsüberweisungen, können sich die Vertragsparteien vorher darauf verständigen, wer die Kosten für die Überweisung tragen soll. Es gibt drei Optionen für die Entgeltregelung:
  • SHA ("share"): Die Kosten werden geteilt. Dies ist die standardmäßige Entgeltregelung gemäß den regulatorischen Vorgaben. Jede Partei trägt die Kosten bei ihrer Bank
  • OUR ("our customer charged"): Der Auftraggeber der Zahlung übernimmt die Kosten der eigenen Bank und der Bank des Zahlungsempfängers
  • BEN ("beneficiary pays costs"): Der Zahlungsempfänger trägt die Kosten der eigenen Bank und der Bank des Auftraggebers der Zahlung. Bei Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht möglich
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